Was übernimmt die Krankenkasse?

Wussten Sie schon, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bis zu 1.500 € Hörgeräte bezuschusst? Um diesen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung. Ein Besuch bei dem Hals-Nasen-Ohren Arzt gibt Aufschluss darüber, ob ein Hörverlust vorliegt. Das wird mithilfe eines Sprachhörtests durchgeführt. Ist die Verstehensquote unter 80 Prozent, ist ein Anspruch auf eine Bezuschussung möglich. Wird ein Hörverlust festgetellt, wird eine Hörgerät-Verordnung ausgestellt und kann bei einem Akustiker Ihrer Wahl eingelöst werden. Bei dem Einlösen der Verordnung wird eine Rezeptgebühr von 10 Euro fällig.

Nach dem ersten Besuch beim HNO-Arzt wählen Sie einen vertrauensvollen Akustiker aus und wählen gemeinsam das für Sie passendste Modell aus. Bei Hörakustik Senft können Hörgeräte natürlich 14 Tage kostenfrei Probe getragen werden – denn jedes Gehör ist individuell. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse und leiten Sie durch die Anträge.

Übrigens: Sechs Jahre nach Ihrer ersten Hörgeräte-Versorgung haben Sie wieder Anspruch auf einen weiteren Krankenkassenbeitrag. Da sich die Technik auch im Bereich der Hörgeräte stetig weiter entwickelt, lohnt es sich also aus verschiedenen Gründen den Hörakustiker aufzusuchen.

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